8. August 1914

BR 0007 Nr. 38864 (2)BR 0007 Nr. 38864 (3)

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland, Regierung Düsseldorf, BR 0009, Nr. 38864, unpaginiert.

Schon bald nach Kriegsbeginn zeigte sich ein großes Interesse der Bevölkerung, die an die Front geschickten Männer mit den unterschiedlichsten Genuss- und Lebensmitteln sowie nötigen Ausrüstungsgegenständen zu versorgen. Neben der Sorge um das Wohlbefinden der Liebsten spielte die Tatsache eine Rolle, so auch einen kleinen Teil zu dem großen militärischen Ringen und dem erwarteten Sieg beitragen zu können.  Zu tausenden wurden allerorten diese sogenannten Liebesgaben gesammelt. Um auch nur  angemessene und benötigte Liebesgaben zu erhalten, veröffentlichte der Territorialdelegierte für die freiwillige Krankenpflege für die Rheinprovinz, Georg Freiherr von Rheinbaben,  folgende Bekanntmachung:

Bekanntmachung
betreffend freiwillige Gaben
für die im Felde stehenden Truppen, sowie für Heeres-Sanitäts-
zwecke.
 
Damit nicht Spenden erfolgen, die dem Bedürfnis nicht ent-
sprechen, werden hiermit diejenigen Sachen bekannt gegeben, die
für die gedachten Zwecke hauptsächlich in Frage kommen:
1.Schinken, Dauerwurst, Dauerfleisch, Schmalz, Käse, Kaffee, Kakao,
Schokolade, Tee, kondensierte Milch, Zucker, Bonbons, Konfitüren,
Salz, Fleischextrakt, Bouillonwürfel, Kekse, Zwieback, Kon-
serven aller Art, Dörrobst, Honig, chemisch zubereitete Nährmit-
tel, Kolatabletten.
2. Mineralwasser, Fruchtsäfte. Essig.
3. Zigarren, Zigaretten, Rauch-, Kau-, Schnupftabak, Tabakpfeifen,
Feuerzeuge, (Lunte) Zündhölzer, Lichte, Nachtlichte.
4. Briefbogen, Briefumschläge, Postkarten, Postanweisungen, Notizbü-
cher, Tinte, Federn, Federhalter, Bleistifte, Spielkarten, Unterhal-
tungsbücher, Liederbücher, Bindfaden, Packpapier.
5. Löffel, Gabel, Messer, Taschenmesser, Büchsenöffner, Eß- und Trink-
geräte.
6. Seife, Kämme, Haarbürsten, Taschenbürsten, Zahnbürsten, Rasiermes-
Ser, Rasierpinsel, Rasierseife, Klosettpapier.
7. Vaseline, Zinksalbe, Glyzerin, Hirschtalg, Leinwand, Kautschuk,
Heftpflaster, Desinfektionsmittel, Borsäure, Borpuder, Hausmittel
Aller Art, Hoffmannstropfen, Aspirin, Pyramidon, Oblaten, Talkum,
Insektenpulver.
8. Taschentücher, Handtücher, Strümpfe, Fußlappen, Leibbinden, wolle-
Nes Unterzeug, Hosenträger, Ledergürtel, Stopf- und Nähmaterial,
Knöpfe, Brustbeutel, Geldtaschen, wollene Decken.
9. Gewehrfett, Gewehröl, Stiefelschmiere, Putzleder, Bürsten jeder
Art, Putz- und Anstreichmittel, Wachs, Sattelseife.
 
Besonders für Heeres-Sanitätszwecke.
10. Wein, Schaumwein, Spirituosen, Watte, Gaze, Mull, Mosetig und Bill-
rotbatist, Gummigeräte für Krankenpflege: Eisbeutel, Beinbinden,
Unterlagen, Schläuche etc. chemisch zubereitete Nährmittel:
Sanatogen, Tropon, Samatose etc. Kölnisch Wasser.
 
Die unter 10 genannten Sachen dürfen nur an die Sammel-
stelle für Heeres-Sanitätszwecke Abnahmestelle I gesandt wer-
den, während die vorher unter 1 – 9 aufgeführten Sachen auch
für die Heeresverpflegung Annahmestelle II d.i. für die im Felde
stehenden Truppen, Verwendung finden können. Es wird dringend
gebeten, dies bei der Adressierung zu beachten.
 
Coblenz, 8. August 1914.
 
Der Territorialdelegierte der freiwilligen
Krankenpflege für die Rheinprovinz.
gez. Frhr. V. Rheinbaben.


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Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (8. August 2014). 8. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 11. Oktober 2024 von https://doi.org/10.58079/clp8


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