4. Juni 1915

19150604_Sonntagsarbeit_559

Stadtarchiv Troisdorf, Pressesammlung: Siegburger Kreisblatt vom 4. Juni 1915

Das Arbeiten in der Landwirtschaft an Sonntagen wird geregelt.

  Landwirtschaftliche Arbeiten an Sonntagen.
      Das königliche Konsistorium der Rheinprovinz
bringt einen Erlaß des Ministers des Innern
zur Kenntnis der Geistlichen, worin darauf hin-
gewiesen wird, daß Feld- und Gartenbestellungs-
arbeiten, die im Interesse einer leichtern Durch-
führung der Volksernährung liegen, unter den
gegenwärtigen Zeitverhältnissen als solche anzu-
sehen sind, die in Notfällen oder im öffentlichen
Interesse unverzüglich vorgenommen werden
müssen. Das Konsistorium bemerkt dazu, daß
auch solche Garten- und Landarbeit, wenn sie
von den Garten- oder Landbesitzern an den
Wochentagen nicht ausgeführt werden könne, zur-
zeit als Notstandsarbeiten zu betrachten seien,
gegen deren Vornahme an Sonntagen und Feier-
tagen – außerhalb der Stunden des vormittägigen
Hauptgottesdienstes – im dringenden Interesse
unseres Volkes während der Kriegszeit kirchlicher-
seits Bedenken nicht zu erheben seien.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Troisdorf (4. Juni 2015). 4. Juni 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 30. April 2025 von https://doi.org/10.58079/cni1


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