Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 7. Juli 1915
Rückkehr von kriegswichtigen Facharbeitern an die Front
Schleiden, 5. Juli. Vielfach sind Zweifel da-
rüber entstanden, ob die den Kriegslieferanten be-
lassenen unentbehrlichen Facharbeiter, die bis 30. Juni
1915 beurlaubt oder zurückgestellt waren, sich am
1. Juli 1915 ohne weiteres stellen müssen, oder ob
sie einen diesbezüglichen Befehl abwarten können. Es
wird bekannt gegeben, daß letzteres der Fall ist, daß
diese Leute also nach Ablauf der Zurückstellung oder
Beurlaubung sich nicht ohne weiteres zu stellen haben,
sondern besondere Stellungsbefehle abwarten sollen.
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Kreisarchiv Euskirchen (7. Juli 2015). 7. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 15. November 2025 von https://doi.org/10.58079/cner
