Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 7. August 1914
Das anlässlich der Mobilmachung für den Bereich des VII. Armeekommandos verhängte generelle Versammlungsverbot wurde aufgehoben und die Genehmigung den lokalen Zivilbehörden übertragen.
Bekanntmachung
Angesichts der vorzüglichen
Haltung der Bevölkerung
im Stadtkreise Solingen er-
mächtige ich hierdurch den Herrn
Oberbürgermeister, bis auf Widerruf
Versammlungen
nach eigenem Ermessen zu
genehmigen. Jede Versammlung
ist zu überwachen.
Die Verfügung ist sofort, auch
durch die Presse, bekannt zu geben.
Der kommandierende General
Gez[eichnet]: von Einem
Solingen, den 6. August 1914
Der Oberbürgermeister:
Dicke
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Stadtarchiv Solingen (7. August 2014). 7. August 1914. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. Januar 2025 von https://doi.org/10.58079/clo0