Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 19. Juni 1915
Verbot des Versandes von Streichhölzern u.ä. mit der privaten Feldpost
Trotz wiederholter Warnung werden immer noch
Feuergefährliche Gegenstände, wie Streichhölzer, Benzin,
Aether, mit der Feldpost verschickt. Als beklagens-
werte Folgen dieser verbotswidrigen Versendung sind
wieder folgende Brandunfälle anzusehen: Am 16. Mai
ist die Ladung eines bei einer Feldpoststation des öst-
lichen Kriegsschauplatzes in einem Kraftwagen einge-
troffenen Postversandes aus sich heraus in Brand
geraten, wobei 2 Pakete und etwa 40 Päckchen be-
schädigt worden sind. Zwei weitere Brandunfälle sind
jüngsten Datums. Der eine hat sich am 5. Juni in
einem Postbeiwagen des Zuges D 129 Cöln-Han-
nover-Berlin, der andere am 8. Juni in einem
Postbeiwagen des Zuges Breslau-Myslowitz
zugetragen. Beide Wagen waren mit Päckchenpost
für das Ostheer beladen. Während in dem Falle
vom 5. Juni der Brand so zeitig entdeckt und gelöscht
worden ist, daß nur wenig Päckchen völlig vernichtet
worden sind, sind in dem Falle vom 8. Juni trotz
tatkräftigsten Eingreifens des Post- und Eisenbahn-
personals 3500 Päckchen dem Brand zum Opfer ge-
fallen. Nach dem Befunde ist in allen drei Fällen
Selbstentzündung von Streichhölzern als Ursache der
Brände anzusehen. Die Vorfälle sind eine neue ernste
Mahnung, die Versendung von Streichhölzern und
anderer leicht entzündbarer Gegenstände mit der Feld-
post unbedingt zu unterlassen. Gewiß sind Feuerzeuge
unentbehrliche Gebrauchsmittel für den Soldaten im
Felde. Es gibt aber völlig ungefährliche, mit Feuer-
stein und Zündschnur, die sich zur Beförderung mit
der Feldpost eignen. Die Vereinigung zur Samm-
lung von Liebesgaben für unsere Krieger führen in
ihren Aufrufen unter den für die Soldaten unent-
behrlichen Gegenstände auch S t r e i c h h ö l z e r auf.
Wenn hieraus gefolgert werden sollte, daß unter die
Liebesgaben, die der einzelne in Form von Feldpost-
päckchen durch die Feldpost verschickt, auch Streichhölzer
aufgenommen werden dürfen, so wäre das f a l s c h.
Die von den Vereinigungen gesammelten Liebesgaben
für das Heer werden nicht durch die Feldpost verschickt,
sondern mit anderen Mitteln, die es gestatten, daß
unter Anwendung gewisse Vorsichtsmaßregeln
auch Streichhölzer befördert werden.
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Kreisarchiv Euskirchen (19. Juni 2015). 19. Juni 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 7. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cnca