Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 4. Mai 1915
Amtliche Bekanntmachung der neuen Höchstpreise für Brot in Solingen
Höchstpreise für Brot.
Der Oberbürgermeister von Solingen macht bekannt:
Auf Grund des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4.
August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dez[ember].
1914 werden hierdurch für den Stadtkreis Solingen
Höchstpreise für Brot
festgesetzt. Dieselbe betragen:
Für das Schwarzbrot . . . . . . . . . .76 Pf[enni]g.
” ” Kriegsbrot . . . . . . . . . . 70 ”
” ” Weißbrot mit Milch . . . 70 ”
” ” Weißbrot mit Wasser . . 60 ”
Die Ueberschreitung dieser Höchstpreise wird mit Gefäng-
nis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend
Mark bestraft.