Kreisarchiv Euskirchen, Unterhaltungsblatt und Anzeiger für den Kreis Schleiden und Umgegend (Amtliches Kreisblatt) vom 09. Juni 1915
Versand von verderblicher Ware während des Sommers per Feldpost
Während der warmen Jahreszeit dürfen leicht
schmelzbare Stoffe wie Butter, Fett, Honig u[nd] s[o] w[eiter] mit
der Feldpost nur in sicher verschlossenen Blechbehältern
verschickt werden. Die Versendung in bloßen Papp-
Kasten ist durchaus ungeeignet. Die Postanstalten sind
angewiesen, Feldpostsendungen mit leicht schmelzbaren
Stoffen in ungeeigneter Verpackung während der
warmen Jahreszeit unbedingt zurückzuweisen. Butter
und Fett gehören übrigens zu den leicht verderblichen
Waren, von deren Versendung ins Feld selbst bei
ausreichender Verpackung während der warmen Jahres-
zeit dringend abgeraten wird.
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Kreisarchiv Euskirchen (9. Juni 2015). 9. Juni 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 10. September 2024 von https://doi.org/10.58079/cnbc