22. April 1915

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 22. April 1915

Das Reservelazarett Solingen gibt Hinweise, unter welchen Bedingungen Verwundete in ein Lazarett der Heimat verlegt werden können.

 Ueberweisung in Heimlazarette!
   Vom  Solinger Reservelazerett wird uns geschrieben:
   Je länger der Krieg dauert, desto mehr ist der Wunsch berechtigt,
daß die Angehörigen ihre Verwandten in die Lazarette der Heimat
überführt haben möchten. Von der Leitung des hiesigen Lazaretts
sind diese Wünsche von Anfang an soviel wie möglich gefördert
worden, so daß hier viele Solinger Pflege gefunden haben. Oftmals
wird der Wunsch durch falsche Maßnahmen der Beteiligten vereitelt.
Es wird nicht immer beachtet, daß ein Gesuch natürlich aussichtslos
ist, wenn die Ueberführung eines einzelnen aus einem Feldlazarett
in Feindesland verlangt wird. Von da werden die geschlossenen
Transporte mit den Lazarettzügen nach Deutschland gebracht und in
den Lazaretten dort verteilt, wohin diese Züge gleitet werden.
Ebenso unmöglich ist natürlich die Ueberweisung von fernliegenden
Lazaretten in die Heimat, solange die Verwundeten nicht soweit
genesen sind, daß sie allein reisen können. Ein zu früher Trans-
port kann leicht Schaden bringen, den sicher die Verwundeten und
die Aerzte nicht verantworten können. Andererseits wird von der
Heeresverwaltung in solchen Fällen die Reise von Genesenden gern
unterstützt, wenn der Ersatztruppenteil, zu dem der Verwundete
gehört, in der Nähe der Heimat liegt. Das trifft z.B. zu für die
Regimenter, die zum 7. Armeekorps gehören, und besonders für die
in Köln, Mühlheim, Wesel usw. stehenden. Ebenso ist die Ueber-
weisung leicht, wenn eine lange Zeit bis zur Dienstbrauchbarkeit noch
zu erwarten ist oder wenn eine Entlassung als dienstbrauchbar in
Aussicht steht. Diese Fragen müssen durch brieflichen Verkehr mit
den Verwundeten in auswertigen Lazaretten vorher erst genau
geklärt werden.

   Der beste Weg, die Ueberführung in den so festgestellten geeig-
neten Fällen zu beantragen, ist dann folgender:
   Es wird an das Resevelazarett, zu dem die Anstalt gehört, in
die der Angehörige Aufnahme gefunden hat, ein Gesuch gerichtet.
Darin wird gebeten, die Ueberweisung bei dem zugehörigen General-
kommando zu befürworten. In dem Gesuch müssen der Truppenteil
genau und die Zeit und die Art der Verwundung kurz angegeben
werden. Ebenso kurz und bündig führt man die Gründe auf, weshalb
die Ueberführung gewünscht wird. Die bestimmten Angaben, zum
Beispiel Geschäftsrücksichten, Familienkrankheiten, werden am besten
von der Ortspolizeibehörde beglaubigt. Außerdem muß eine Be-
scheinigung beigebracht werden, daß die Aufnahme im hiesigen Laza-
rett ermöglicht und dort für den Betreffenden geeignete Pflege ge-
boten werden kann. Deshalb empfiehlt es sich, die Gesuche in dem
Geschäftszimmer des hiesigen Lazaretts (Kurfürstenstraße) vorzulegen.
Die Bescheinigung und nötige Ratschläge werden dort nach den bis-
herigen Erfahrungen gerne gegeben.
   Wenn unberechtigte Gesuche und solche auf falschen Wege an
die oberen Militärbehörden in großer Anzahl gelangen, so kann es
nicht ausbleiben, daß dadurch Enttäuschung erreicht wird, und auch
die billigen Forderungen der anderen für die Folgezeit abgelehnt
werden.


OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Stadtarchiv Solingen (22. April 2015). 22. April 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 21. März 2025 von https://doi.org/10.58079/cn98


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