Stadtarchiv Hilden, Rheinisches Volksblatt vom 23. März 1915
Zu Ostern ist es nicht gern gesehen, besondere Osterliebesgaben-Sendungen aufzugeben
Hilden, 23. März. Die Heeresverwaltung macht wiederholt darauf aufmerksam, daß es nicht angängig ist, besondere Osterliebesgaben-Sendungen an die Front zu schicken. Weder die Militärpaketdepots, noch die Güterabfertigungsstellen übernehmen die Vorführung derartiger geschlossener Transporte. Die Massenauflieferung von Osterpaketsendungen würde eine Sperrung der Militärpaketdepots nach sich ziehen können. Soweit Sammlungen für Osterliebesgaben bereits im Gange sind, sind die Pakete auf dem einzig zulässigen Wege durch die im Bezirke eines jeden stellvertretenden Generalkommandos errichtet amtlichen Abnahmestellen vorzuführen. Diese Abnahmestellen sorgen für die Weiterleitung unter Berücksichtigung des Bedarfes und der Möglichkeit der Weiterverfrachtung, ohne sich jedoch an einen bestimmten Zeitpunkt, wie das Osterfest, binden zu können.
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Stadtarchiv Hilden (23. März 2015). 23. März 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 8. Juni 2026 von https://doi.org/10.58079/cn57
