2. Mai 1916

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Stadtarchiv Solingen, Bergische Arbeiterstimme 2. Mai 1916

Neue Regelungen der Lebensmittelkommission der Stadt Solingen

Aus der Solinger Lebensmittelkommission.
   Aus der gestrigen Sitzung ist zu berichten, daß man in
etwa drei Wochen erneut die Frage der Herabsetzung
der Milchpreise prüfen will. Der gegenwärtige Zeit-
punkt ist nach Ansicht der Sachverständigen noch nicht geeignet,
da die Weiden noch nicht die Steigerung des Milchquantums
zur Folge haben können. Auch sei im Gegensatz zu anderen
Bezirken bei uns der Milchpreis noch erträglich geblieben.


   Zur Kontrolle der letzten Kartoffel-Be-
standsaufnahme wurde ein viergliedriger Ausschuß ge-
wählt, der durch Stichproben feststellen soll, ob die gemachten
Angaben der Wahrheit entsprechen. Von unserer Seite gehört
Genosse Müller diesem Ausschuß an..
   Die Verteilung des Schlachtviehs an die
Metzger stößt bei dem Mangel an Schlachtvieh naturgemäß auf
Schwierigkeiten. Auch die Verlosung der Tiere habe nicht
befriedigt. Die Verteilung von Vieh und Fleisch an die
Metzger soll deshalb allgemein nach dem Grundsatz erfolgen,
daß jeder nach dem Durchschnitt seiner früheren Schlachtungen
Vieh zugewiesen bekommt.
   Die Einführung der Fleischkarte steht un-
mittelbar bevor. Die zugewiesene Menge beträgt 500 Gramm
auf den Kopf in jeder Woche, jedoch ist die Knochenbeilage
(¼ Pfund bei 1 Pfund Fleisch) nicht einzurechnen. Es ist also
1 Pfund Fleisch und ¼ Pfund Knochen zu verabfolgen.
   Auch soll die billige Blut- und Leberwurst nicht unter das
jeder Person zustehende Quantum fallen, weil diese Wurst-
sorten nicht als Fleisch angesehen werden könnten.
Außer Betracht bleiben vorläufig auch noch ausländische Fleisch-
konserven und Räucherwaren, für deren Abgabe besondere Be-
stimmungen in Aussicht stehen.
   In dem Erlaß wegen der Einführung der Fleischkarte weist
die Regierung abermals eindringlich darauf hin, daß das Verbot
der Hausschlachtung keineswegs über den 1. Oktober hinaus
aufrechterhalten werden würde und die gemästeten Tiere der
Selbstversorgung der Mäster erhalten bleiben sollen. Das Ver-
bot bezweckt ausschließlich, das vorzeitige Abschlachten zu ver-
hindern. In der Aussprache wurden Klagen darüber geführt,
daß die Metzgereien mit Wirtschaft die ihnen zugewiesenen
Schweine in der Haupsache an ihre Gäste abgeben, statt das
Fleisch dem Publikum allgemein zuzuführen. Die Verwaltung
will die Sache untersuchen und strenge Maßnahmen treffen,
wo das festgestellt wird.
   Zu den Lebensmitteln, die nur gegen Karten erhältlich
sind, wird jetzt auch der Zuckr gehören. Die Verteilung
erfolgt auf Grund der Zuckerkarten mit abreißbaren Bons.
Auf Kopf und Woche dürfen 200 Gramm Zucker verabreicht
werden. Die Verkaufspreise werden von der Stadt festgesetzt;
die Auslieferung erfolgt durch den hiesigen Großhandel, der
auch die Kontrolle der Kartenabschnitte vornehmen muß.
   Um die Mengen unserer Futtermittel zu steigern, soll auch
hier die Gewinnung von Laubheu in die Wege ge-
leitet werden. Zu dem Zwecke wurde eine kleine Kommission
bestimmt, die wohl bald mit Vorschlägen an die Oeffentlichkeit
treten wird. Auch soll der Förderung der Kaninchen-
zucht erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden.



Diesen Blogbeitrag zitieren
Stadtarchiv Solingen (2016, 2. Mai). 2. Mai 1916. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 18. April 2024, von https://doi.org/10.58079/cpd1

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