5. Juli 1915

5.7.15 Kriegsbreife

Kreisarchiv Mettmann, Düsseldorfer General-Anzeiger vom 5.7.1915

Inhalt von Briefen, die an deutsche Kriegsgefangene in Frankreich gehen

Lokales
Vorsicht in Briefen an Kriegsgefangene.
In dem Briefe eines in Frankreich ge-
fangen gehaltenen deutschen Soldaten an seine
Familienangehörigen in Deutschland fand sich
die Bitte, nichts über den Krieg zu schreiben,
von dem französichen Zensor dahin ab-
geändert, daß recht viel über den Krieg ge-
schrieben werden solle. Die Mitteilung, daß
der Antwortbrief nicht geschlossen gesandt wer-
den dürfe, war wiederum von dem franzö-
sischen Zensor dahin berichtigt, daß der
Brief geschlossen werden dürfe.
Die Eingriffe des französichen Zensors lassen
keinen Zweifel darüber bestehen, daß die fran-
zösische Heeresleitung aus ausführlichen und
vertraulichen Briefen an die deutsche Kriegs-
gefangenen Nachrichtenmaterial zu er-
langen hofft.
Ist auch nicht zu befürchten, daß den Fran-
zosen auf diese Weise Aufschlüsse über mili-
tärische Operationen zuteil werden können, so
ist doch zu bedenken, daß schon Mitteilungen
über den Aufenthaltsort von anderen im Felde
stehenden Familienangehörigen dem Feinde
wertvolle Fingerzeige geben können und daß
mit persönlichen Sorgen und Klagen durch Ver-
allgemeinerung Mißbrauch getrieben werden
kann. Den skrupellosen Gepflogenheiten der
französichen Heeresleitung gegenüber empfiehlt
sich gerade in dieser Beziehung größte Vor-
sicht .
Es ist deshalb dringend geboten, in den Mit-
teilungen an Kriegsgefangene über das
durchaus Notwendige nicht hinaus[zu]-
gehen.
  



Diesen Blogbeitrag zitieren
Kreisarchiv Mettmann (2015, 5. Juli). 5. Juli 1915. 1914-1918: Ein rheinisches Tagebuch. Abgerufen am 29. März 2024, von https://doi.org/10.58079/cnp0

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